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Corona-Update Vereinsheim

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Ab Donnerstag, 13.01.22 tritt die neue Coronaschutzverordnung in Kraft. Das bedeutet in der Gastronomie gilt 2G+.

Der Zutritt zum Vereinsheim wird nur noch gewährt, wenn man entweder 2G und zusätzlich einen tagesaktuellen Test oder schon eine Booster-Impfung vorweisen kann. Einen Selbsttest vor Ort durchzuführen wird nicht anerkannt!

Alle Schüler und Schülerinnen können gegen die Vorlage des Schülerausweises das Vereinsheim betreten, durch die regelmäßigen Schultestungen gelten sie als getestet.